03 - Einreise in den Kosovo – ein gelungener Start
Für den Kosovo gibt es einige Besonderheiten zu beachten.
Dieser Text wurde automatisch aus übersetzt
Martina & Günther
Kosovo
Alle EU-Bürger können visafrei in den Kosovo einreisen, sofern ihr Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet. Ein Reisepass ist hierfür nicht erforderlich; ein Personalausweis, der ab dem Einreisedatum noch mindestens 3 Monate gültig ist, genügt (gleiches gilt natürlich für den Reisepass). Dauert der Aufenthalt länger als 90 Tage, muss die Verlängerung mindestens 15 Tage im Voraus bei der Polizeistation in Prishtina (Rruga Luan Haradinaj) beantragt werden.
Während es bei der Einreise in andere europäische Länder kaum Besonderheiten gibt, sind für den Kosovo einige spezielle Punkte zu beachten:
1. Sonderstatus – Verhältnis zu Serbien
Bei der Ein- und Ausreise über Serbien sind einige Besonderheiten zu beachten. Serbien betrachtet den Kosovo nach wie vor als eigenes Staatsgebiet. Das bedeutet, dass sie (die Serben) es wie folgt interpretieren: Wenn du aus Albanien, Montenegro oder Nordmazedonien in den Kosovo einreist und dann weiter nach Serbien reisen möchtest, ist dies in der Regel nicht möglich (es sei denn, die Grenzpolizei drückt ein Auge zu), da in diesem Fall die Einreise in den Kosovo (also den serbischen Landesteil) aus Sicht der Serben illegal ist und eine Weiterreise nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt nur die Rückreise in eines dieser Länder und von dort die Einreise/Weiterreise nach Serbien.
2. Sonderstatus für das Fahrzeug
Der Kosovo erkennt die internationale Versicherungskarte (sogenannte „grüne Versicherungskarte“) nicht an. Der Grund hierfür ist, dass der Kosovo kein Mitglied der Vereinten Nationen ist, was wiederum Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Council of Bureaux (CoB), der Dachorganisation des Grüne-Karte-Systems, ist.
Das bedeutet, dass bei der Einreise direkt an der Grenze eine spezielle kosovarische Grenzversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen werden muss. Das Büro ist an der Aufschrift „Sigurim“ erkennbar. Der Tarif richtet sich nach der Fahrzeugkategorie und der Aufenthaltsdauer. Interessant vorab zu wissen: Für Campingfahrzeuge, die als LKW zugelassen sind, gilt tatsächlich der teure LKW-Tarif, es werden keine Ausnahmen gemacht, es wird korrekt verfahren.
In der Regel ist ein vorheriger Abschluss der Versicherung nicht möglich; die Versicherung muss vor Ort am Grenzübergang erworben und bar bezahlt werden.
Eine aktuelle Übersicht findest du hier: https://bks-ks.org/home/tariff
Dies gilt übrigens auch umgekehrt für kosovarische Fahrzeuge, deren Fahrer im Rahmen des Grüne-Karte-Systems unterwegs sind.
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