03 - Einreise in den Kosovo – der gelungene Auftakt
Für den Kosovo gibt es einige Besonderheiten zu beachten
Martina & Günther
Kosovo
Alle EU-Staatsbürger können ohne Visum in den Kosovo einreisen, sofern der Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet. Hierzu ist kein Reisepass notwendig, es reicht ein Personalausweis, der noch mindestens 3 Monate ab dem Datum der Einreise gültig ist (gleiches gilt natürlich für den Reisepass). Falls der Aufenthalt länger als 90 Tage dauert, muss die Verlängerung mindestens 15 Tage vorher bei der Polizei in Prishtina (Rruga Luan Haradinaj) beantragt werden.
Während es bei der Einreise in andere Europäische Länder kaum Besonderheiten gibt, existieren für den Kosovo einige Besonderheiten:
1. Sonderstatus – Beziehung zu Serbien
Bei der Ein- und Ausreise über Serbien sind einige Besonderheiten zu beachten. Serbien betrachtet den Kosovo immer noch als eigenes Landesterritorium. Das heißt, sie (die Serben) interpretieren es so: Wenn man aus Albanien, Montenegro oder Nordmazedonien in den Kosovo einreist und dann nach Serbien weiterreisen will, geht das in der Regel nicht (außer der Grenzpolizist drückt ein Auge zu), denn in diesem Fall erfolgte die Einreise in den Kosovo (also den Landesteil Serbiens) aus Sicht der Serben illegal und eine Weiterrreise ist nicht möglich. In diesem Fall bleibt nur der Weg zurück in eines dieser Länder und die Einreise/Weiterreise nach Serbien von dort aus.
2. Sonderstatus für das Fahrzeug
Der Kosovo erkennt die internationale Versicherungskarte (sogenannter „Grüne Versicherungsschein“) nicht an. Der Grund dafür liegt in der Nichtmitgliedschaft der Vereinten Nationen, die wiederum Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Council of Bureaux (CoB) ist, der Dachorganisation des Grüne-Karte-Systems.
Das bedeutet, dass bei der Einreise direkt an der Grenze eine eigene spezifische kosovarische Grenzversicherung (Border Insurance) für das Fahrzeug abgeschlossen werden muss. Das Office ist erkennbar an der Aufschrift „Sigurim“. Der Tarif orientiert sich nach Fahrzeugkategorie und Dauer des Aufenthaltes. Vorab interessant zu wissen: Für Camping-Fahrzeuge, die als LKW eingetragen sind, gilt tatsächlich der teure LKW-Tarif, da wird keine Ausnahme gemacht, da wird korrekt gearbeitet.
Ein Abschluss im Voraus ist in der Regel nicht möglich, die Versicherung muss vor Ort am Grenzübergang gelöst werden und bar bezahlt werden.
Eine aktuelle Übersicht gibt es hier: https://bks-ks.org/home/tariff
Übrigens gilt dies umgekehrt auch für kosovarische Fahrzeuge, deren Fahrer in das Grüne-Karte-System reisen.
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